Christiane Frey ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. In beiden Rechtsgebieten kann sie auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken.
Vor ihrer Anwaltstätigkeit arbeitete Frau Frey 10 Jahre bei der Generalstaatsanwaltschaft und beim Oberlandesgericht Braunschweig sowie im Justizministerium Sachsen-Anhalt. Dort sammelte sie in den Gebieten Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht wichtige Erfahrungen, die sie heute bei ihren gewählten Schwerpunkten Familien- und Erbrecht, Grundstücksrecht und Immobilien in idealer Weise einsetzen kann.
Vita von Christiane Frey
Ausbildung
Studium der Rechtspflege an der Fachhochschule Hildesheim; Schwerpunkt Erbrecht, Grundstücksrecht, Versteigerungsrecht, Gesellschaftsrecht
Jurastudium an der Universität Göttingen; Schwerpunkt Erbrecht und Familienrecht
Referendariate in der Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig sowie in den Kanzleien Kapahnke & Roßa / Wolfenbüttel, Voller & Heddäus in Frankfurt / Main und Howard Palser & Partners in Cardiff / Wales Schwerpunkte: Erbrecht, Grundstücksrecht, Notariatsverträge, Wirtschaftsrecht
Berufliche Laufbahn
10 Jahre Diplom-Rechtspflegerin bei der Generalsstaatsanwaltschaft und beim Oberlandesgericht Braunschweig, davon 6 Monate im Justizministerium Sachsen-Anhalt.
2000: Rechtsanwältin in der Kanzlei Voller & Heddäus in Frankfurt /
Main.
Schwerpunkt: Wirtschaftsrecht
2001: Rechtsanwältin in der Kanzlei Cannawurf & Perpelitz Bad Homburg
Schwerpunkte: Familienrecht, Erbrecht, Notarvertretung beider Notare
2004: Erhalt des Fachanwaltstitels für Familienrecht, Mitgründerin der Kanzlei Wolf & Frey in Bad Homburg; alleinige Bearbeiterin der Fachgebiete Familienrecht und Erbrecht
2007: Gründung der Kanzlei Frey Rechtsanwälte
Spezialisierung auf Familien- und Erbrecht
Unterstützung durch Rechtsanwältin Claudia Stender
2011: Ernennung zur Notarin
2012: Fachanwaltskanzlei und Notarkanzlei erweitert:
Fachanwältin Charlotte Watz und Fachanwältin und Notarin Christiane
Frey
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht- und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht (ARGE Familienrecht)
- Mitglied in der Frankfurter Notarkammer
Hobbys
Tauchen, Tanzen, Motorradfahren
Charlotte Watz ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. In beiden Rechtsgebieten hat sie langjährige Erfahrung im Prozess und bei außergerichtlichen Verhandlungen und Gestaltungen von Verträgen.
Nach ihrem Studium arbeitete sie beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. in Heidelberg und konnte schon hier wertvolle Erfahrungen für ihr Spezialgebiet Familienrecht sammeln. Sie vertritt die Interessen von Mietern und Vermietern sowie Unternehmen und Genossenschaften. Die Spezialisierung von Frau Watz im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ergänzt die Ausrichtung der Kanzlei gerade auch im Themenbereich Grundstücksrecht und in der Nachfolgeplanung im Erbrecht.
Vita von Charlotte Watz
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster, Schwerpunkt Arbeitsrecht, Familienrecht
Referendariate bei Landgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, den Kanzleien Rechtsanwalt Dr. Jung, Puchheim / München, dem Verband der Metall- und Elektrounternehmen Hessen und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. / Heidelberg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht.
Berufliche Laufbahn
2004 - 2011 Rechtsanwältin in einer Bad Homburger Kanzlei, Dezernatsleiterin Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Reiserecht.
2009 Fachanwältin für Familienrecht
2010 Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
2011 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Charlotte Watz in Bad Homburg
2012 Eintritt in Fachanwalts- und Notarkanzlei Watz & Frey in Bad Homburg
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht (ARGE Mietrecht)