Kosten

Die Anwaltsvergütung ist sowohl für Sie als auch für uns ein wichtiges Thema, über das wir mit Ihnen in unserer ersten Besprechung offen reden. Grundsätzlich gelten, wenn nichts anders vereinbart, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder, bei außergerichtlicher Tätigkeit, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Mandant und Anwalt können aber auch andere Vergütungssysteme vereinbaren. Damit für Sie und für uns von Anfang an Klarheit über die Vergütungsart besteht, halten wir die Abrechnungsmodalitäten schriftlich fest.

Gesetzliche Gebühren

Die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet sich in aller Regel nach dem Wert, den die anwaltliche Tätigkeit zum Gegenstand hat (Gegenstandswert) oder nach dem Wert dessen, um was gestritten wird (Streitwert) und der Art der anwaltlichen Tätigkeit. Je höher der Gegenstandswert und je schwieriger oder umfangreicher die Tätigkeit des Anwalts, desto höher ist die vom Gesetz vorgeschriebene Vergütung. Lesen Sie mehr zu gesetzlichen Gebühren.

Vergütungsvereinbarung

Alternativ zu den gesetzlichen Gebühren können für die anwaltliche Vergütung auch andere Parameter wie z.B. Abrechnung nach einem anderen Gegenstandswert, Abrechnung nach aufgewendeter Zeit (Stundenvereinbarung) oder Abrechnung über ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Lesen Sie mehr zu Vergütungsvereinbarung.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko einer Rechtsverfolgung erheblich minimieren. Sie ist jedoch eine reine Kostenversicherung. Ob und in welcher Höhe aber eine Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, hängt von dem individuellen Versicherungsvertrag ab. Lesen Sie mehr zu Rechtsschutzversicherung.

Staatliche Kostenübernahme

Um vor Gericht die Chancengleichheit für alle Bürger zu gewährleisten, ermöglicht der Gesetzgeber bedürftigen Personen die Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen. Diese Leistungen sind unter den Begriffen Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe bekannt. Ob allerdings der Staat die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt, hängt von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen ab und muss vorher geprüft werden. Lesen Sie mehr zu staatlicher Kostenübernahme.

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