Erbrecht

Notarielles Testament

Ein Testament kann sowohl handschriftlich erstellt (eigenhändiges Testament) als auch vom Notar entworfen und beurkundet werden. Ob ein Testament handschriftlich oder notariell verfasst wird, muss anhand des individuellen Inhalts entschieden werden. Wir erkunden Ihre Ziele und Wünsche anhand Ihrer familiären Situation und stellen Ihnen dann geeignete erbrechtliche Instrumente vor. Erst wenn Ihr Testament maßgeschneidert vorliegt und die Erbfolgeplanung als Testament oder Erbvertrag unserer gemeinsamen Prüfung “was wäre wenn” Stand hält, wird es beurkundet.

Empfehlenswert ist ein notarielles Testament vor allem dann, wenn Sie Immobilienbesitz vererben wollen. Es ist ebenfalls sinnvoll, wenn Sie wollen, dass Ihr Testament registriert ist und “automatisch” nach Ihrem Tod aufgefunden wird, bzw. wenn Sie sicher sein wollen, dass niemand Ihre Testierfähigkeit anzweifelt.

Im Erbfall kann ein notarielles Testament in vielen Fällen den Erbschein ersetzen. Aufgrund ihrer Erfahrung als Fachanwältin für Erbrecht kann Frau Frey Ihr Testament nicht nur in notarieller Form beurkunden, sondern mit Ihnen auch eine individuelle und für Sie optimale Form der Testamentserrichtung besprechen. Sollten Sie darüber hinaus noch flankierende Maßnahmen wünschen – z.B. Vermögensübertragungen zu Lebzeiten oder Gründung von Stiftungen bzw. Familienpools – stellt Ihnen Notarin Frey diese Instrumente gerne vor.


Erbvertrag

Ein Erbvertrag kommt in Betracht, wenn das Ziel des Erblassers ist, dass die am Vertrag beteiligte Person (oder mehrere Personen) auf den Bestand der enthaltenen erbrechtlichen Verfügungen vertrauen sollen. Er entfaltet bereits oft schon zu Lebzeiten des Erblassers eine Bindungswirkung und gewährt einen gewissen Schutz für die Vertragsbeteiligten. Ein Erbvertrag wird oft von nichtehelichen Lebensgemeinschaften als Alternative zu einem für diese Gemeinschaften nicht möglichen gemeinschaftlichen Testament gewählt.


Erbschein

Bei einem Todesfall nach gesetzlicher Erbfolge, aber auch im Falle eines eigenhändigen Testaments, benötigen die Erben normalerweise einen Erbschein.

Ein entsprechender Erbscheinsantrag wird von Notarin Frey und ihrem Team für Sie vorbereitet und bei Gericht eingereicht. Liegt ein Testament vor, hilft Ihnen Frau Frey bei der Testamentsauslegung und formuliert den für Sie geeigneten Antrag, wobei Ihnen die jahrelange Erfahrung von Frau Frey als Fachanwältin für Erbrecht bei der Formulierung dieses Antrags selbstverständlich zugute kommt.


Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Heute ist die Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht wichtiger denn je.

Gerade nachdem der Gesetzgeber durch Änderungen im Betreuungsrecht die Möglichkeiten der Vollmachtgeber gestärkt hat, kommt es auf die richtige und genaue Formulierung einer Patientenverfügung und / oder einer Vorsorgevollmacht an. Da jeder seine eigenen Vorstellungen für den Ernstfall hat, ist es Aufgabe der Notarin, im ausführlichen Gespräch die von den Parteien gewünschten Ziele und Inhalte zu besprechen und eine entsprechende Urkunde zu entwerfen.

Durch ihre mehrjährige anwaltliche Tätigkeit im Betreuungs- und Erbrecht kennt Frau Frey die unterschiedlichsten Probleme bei der Umsetzung einer Patientenverfügung. Ihre Erfahrungen fließen in die Abfassung der Urkunde und die korrekte Aufnahme Ihrer individuellen Wünsche ein.

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