Grundstücksrecht

Kauf einer Immobilie

Der Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ist ein typisches Notargeschäft, das fast jeder kennt. Die Notarin bespricht mit Ihnen die individuellen Wünsche und setzt diese in einen rechtssicheren Vertrag um. Bei einer Immobilienübertragung ist es äußerst wichtig, dass die Bedingungen der Übertragung genau formuliert sind und insbesondere diejenigen Punkte berücksichtigt werden, die in der Praxis oft zu Streitigkeiten führen können. Siehe auch: Erwerb oder Übertragung einer Immobilie

Bei der Vertragsgestaltung muss ein Notar die Umsetzung der vertraglichen Regelegungen besonders im Blick haben, d.h. wann der Kaufpreis gezahlt werden muss, ober er finanziert wird, ob eine Partei in Vorleistung tritt, welche im Grundbuch eingetragenen Rechte gelöscht, welche übernommen werden und was passieren könnte, wenn die Vertragsumsetzung auf Probleme stößt.

Meistens sind die vertraglichen Regelungen zur Rechtssicherheit in einem typischen Juristendeutsch verfasst. Die Notarin übersetzt dies jedoch für Sie jederzeit in verständliche Worte, denn es ist Ihr Vertrag und Aufgabe des Notars, dafür zu sorgen, dass Sie die gesamte Notarurkunde vor Ihrer Unterschrift auch verstehen.

Vor und nach Beurkundung des Vertrages steht Ihnen neben der Notarin auch unser Team für Fragen jederzeit zur Verfügung.


Grundschuld und Finanzierung

Eine Immobilie bedarf meist einer Finanzierung. Der Kreditgeber – in der Regel Ihre Bank oder Sparkasse – wünscht für den ausgehandelten Kredit normalerweise eine Sicherheit. Damit der Kreditgeber auf die Immobilie, für die er den Kredit gewährt hat, notfalls zugreifen kann, besteht er auf die Eintragung einer Grundschuld oder einer Hypothek. Hierfür erstellt die Notarin in Abstimmung mit Ihrem Finanzierungsgeber eine Urkunde, die an das Grundbuchamt weitergeleitet wird, damit dieses die gewünschte Eintragung vornehmen und nach Eintragung das Darlehen an Sie ausgezahlt werden kann.


Grundschuld und Finanzierung

Soll eine Grundschuld nach vollständiger Zahlung gelöscht werden? Dies Frage, wann eine Löschung sinnvoll ist und was für eine Löschung benötigt wird, ist ebenfalls ein Thema, für das Sie sich an einen Notar wenden können. Frau Frey entwirft und beglaubigt den entsprechenden Löschungsantrag und steht in ihrer Eigenschaft als Notarin auch zur Verfügung, wenn Löschungsunterlagen noch zu beschaffen sind oder ein Grundschuldbrief verlorengegangen ist und ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden muss.


Schenkungsvertrag

Es gibt nicht nur steuerliche Gründe, bereits zu Lebzeiten Immobilien zu verschenken. Oft fällt in diesem Zusammenhang der Begriff “Vorweggenommene Erbfolge” oder „Vererben mit warmer Hand“. Juristisch gesehen handelt es sich dabei meist um eine Schenkung, da nur bei Eintritt eines Todesfalls geerbt werden kann. Eine solche Schenkung kann zwar bedingungslos sein; oft sind an sie aber bestimmte Ziele, Wünsche oder Absicherungen (Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht, Rückübertragungsverpflichtung für bestimmte Situationen) für den Schenker geknüpft. Auf jeden Fall sollten die Familiensituation des Schenkers und die erbrechtlichen Folgen für den Beschenkten bei der Vertragsgestaltung bedacht werden.

Ein Notar ist mit diesen zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten betreffend den Schenkungsvertrag vertraut und kann mit Ihnen die Ihren Zielen entsprechende Gestaltung herausfinden und umsetzen. Hierbei werden die Auswirkungen der Regelungen genauso besprochen wie eventuelle Risiken.

Sollen daneben steuerliche Aspekte mit dem Vertrag verbunden sein, so ist auf verschiedene Punkte zu achten, die anhand Ihres Individualfalls formuliert werden müssen. Frau Notarin Frey darf eine steuerliche Beratung nicht vornehmen, arbeitet aber auf Wunsch gern mit Ihrem Steuerberater Hand in Hand.

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